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alekiki Scorpio

Gräfin von Witzner

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Friday, July 30th 2010, 4:07pm

Gesetzesänderungen ab August 2010

Zum 1. August 2010 treten mehrere Gesetzesänderungen in Kraft. Neben
dem Pflegepersonal und den Studenten betreffen diese auch Banken und
Finanzinvestoren.
Mindestlohn in der Pflegebranche
In der
Pflegebranche gilt nun ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro im
Westen und 7,50 Euro im Osten. Ihn erhalten die 560.000 Beschäftigten
in der Grundpflege, die Ernährung, Mobilitätsübungen um Körperpflege
umfasst. Er gilt in allen Pflege-Betrieben, sowohl für inländische als
auch für ausländische Unternehmen. Ausgenommen sind jedoch
Auszubildende und Praktikanten, Hauswirtschaftskräfte und
Demenzbetreuer. Ab Januar 2012 soll der Mindestlohn dann um 25 Cent
angehoben werden, und ab Juli 2013 noch einmal um den selben Betrag.

Die Verordnung ist befristet bis zum 31. Dezember 2014. In der
Pflegebranche sind derzeit über 800.000 Menschen beschäftigt, davonetwa
560.000 in der Grundpflege. Rund 2,25 Millionen Menschen sind heute
pflegebedürftig. Bis zum Jahr 2050 dürfte ihre Zahl laut Regierung auf
über vier Millionen Menschen wachsen.
Nationales Stipendien-Programm
Ziel des
Gesetzes zum Nationalen Stipendien-Programm ist es, begabte Studierende
zu unterstützen. Geplant ist, bis zu acht Prozent der Studenten an
staatlichen Hochschulen mit monatlich 300 Euro zu fördern. Mindestens
150 Euro davon müssen von Privaten eingeworben werden. Das Programm
wird von den Hochschulen selbst verwaltet. Deshalb sind die Hochschulen
nun aufgefordert, private Mittel einzuwerben und das
Bewerbungsverfahren aufzusetzen. Die Hochschulen sollen im Laufe des
Sommersemesters 2011 mit den Vergabeverfahren und zunächst 6.000
Studierenden beginnen.
Neue Vergütungsregeln für Banken
Banken und
Versicherungen bekommen strenge Vergütungsregeln, um vor allem
"exzessive Bonuszahlungen" an die Angestellten zu verhindern. Nach
Ansicht der Bundesregierung war das bisherige Belohnungssystem nämlich
zu sehr an kurzfristigen Geschäftserfolgen ausgerichtet, so dass vor
allem Banken zu hohe Risiken übernahmen und damit wesentlich zur
weltweiten Finanzkrise beitrugen.
Banken und Versicherer sollen Belohnungen nun an einer nachhaltigen
Unternehmensentwicklung ausrichten, Misserfolge stärker sanktionieren
und ihre Vergütungssysteme offenlegen. Die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kann künftig unangemessen hohe
Bonuszahlungen unterbinden, "wenn es die wirtschaftliche Situation
eines Unternehmens verlangt". Das Gesetz ist am 27. Juli 2010 in Kraft
getreten.
Verbot von ungedeckten Leerverkäufen
Um mehr
Kontrolle über spekulative Finanzmarktprodukte zu erlangen, sind
sogenannte ungedeckte Leerverkäufe in Aktien oder Staatsanleihen sowie
ungedeckte Kreditausfallversicherungen (Credit Default Swaps, CDS) in
der Eurozone verboten. Zugleich ist die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermächtigt, weitere Geschäfte bis
zur Dauer von zwölf Monaten zu verbieten. Falls ungedeckte Leerverkäufe
aber dennoch getätigt werden sollen die Aufsichtsbehörden sie im
Nachhinein leichter erkennen: Die sogenannte
Netto-Leerverkaufspositionen müssen nämlich gemeldet oder
veröffentlicht werden. Das Gesetz ist ebenfalls am 27. Juli 2010 in
Kraft getreten.

Änderung des Tabakgesetzes
In den Medien ist
Werbung für Tabak ohnehin verboten. Jetzt ist auch das "Product
Placement" für Tabakwaren oder -unternehmen im Fernsehen verboten. Das
heißt, ein Tabakerzeugnis darf nicht mehr in einer Sendung gegen
Entgelt oder Gegenleistung platziert werden. Zudem ist wird das
Sponsoring-Verbot ausgeweitet. Es ist nicht mehr im Radio verboten,
sondern auch im Fernsehen und bei Videos oder Hörbeiträgen "on demand",
also auf Abruf. Die Gesetze gelten bereits seit 12. Juli !!

Quelle N24
bit: fl1:
!LEBENSKUNST BESTEHT ZU 90 % AUS DER FÄHIGKEIT MIT DEN MENSCHEN AUSZUKOMMEN DIE MAN NICHT MAG !!!

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Zillo (Jul 30th 2010, 4:49pm)

Zillo Capricorn

Dümmer als erlaubt!

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Friday, July 30th 2010, 4:50pm

Dann lassen wir mal den August kommen..... Applaus1

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